Die Kosten für das Einspracheverfahren können nicht geltend gemacht werden. Für das Verfahren vor der DIJ wird das Honorar auf pauschal Fr. 2'000.– (inkl. Auslagen und MWSt) festgelegt. Demnach entscheidet die Direktion für Inneres und Justiz: 1. 1.1 Die Beschwerde vom 28. Januar 2022 wird teilweise gutgeheissen und die Verfügung des Grundbuchamtes vom 12. Januar 2022 wird aufgehoben. 1.2 A.__________ wird für den Erwerb des Grundstücks Gbbl. Nr. 1000-1 im Betrag von 575'000.– von der Steuerpflicht befreit und das auf diesem Grundstück bestehende Grundpfandrecht in gleicher Höhe wird gelöscht.