genutzt worden sind, da eine Steuerbefreiung nur für Grundstück zulässig ist, welche ausschliesslich Wohnzwecken dienen. 5 Aus dem Kauf- und Werkvertrag vom 4. September 2018 lässt sich entnehmen, dass der Kaufpreis für alle Einstellhallenplätze Fr.100'000.– beträgt, womit die Beschwerdeführerin eine Handänderungssteuer von Fr. 1'800.– (1.8 % von Fr. 100'000.–), abzüglich der bereits bezahlten Handänderungssteuern von Fr. 900.–, zu bezahlen hat.