In ihrer Selbstdeklaration gab die Beschwerdeführerin den Gesamtkaufpreis von Fr. 675'000.– (Wohnung und Einstellhallenplätze) als Bemessungsgrundlage für die Handänderungssteuer an. Das Grundbuchamt stundete daraufhin den auf den Gesamtkaufpreis entfallenden Steuerbetrag von Fr. Fr. 12'150.– für eine Dauer von drei Jahren.