Das Grundbuchamt veranlagte mit Verfügung vom 26. März 2019 die Handänderungssteuer im Umfang von Fr. 12'150.– und stundete diese gleichzeitig für die Dauer von drei Jahren ab Grundstückserwerb. Zur Sicherung der gestundeten Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht im Grundbuch eingetragen.