A. Mit Kaufvertrag vom 4. September 2018 und Nachtrag vom 18. Dezember 2018 erwarb A.__________ das Grundstück Gbbl. Nr. 1000-1 (Stockwerkeinheit) sowie die Grundstücke Gbbl. Nrn. 1000-10, 1000-20, 1000-30und 1000-40 (Miteigentumsanteile/Einstellhallenplätze) zu Alleineigentum. In ihrer Selbstdeklaration vom 18. Dezember 2018 gab sie den Kaufpreis von Fr. 675'000.– als Bemessungsgrundlage für die Handänderungssteuer an. Gleichzeitig stellte sie ein Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung für selbstgenutztes Wohneigentum für den Handänderungssteuerbetrag von Fr. 12'150.–. Die Grundbuchanmeldung erfolgte am 28. Dezember 2018.