4.3 Bis zu ihrer Löschung am 12. Dezember 2022 befand sich die Domiziladresse der Firma X.__________ GmbH bzw. X.__________ GmbH in Liquidation gemäss Eintrag im Handelsregister an der Adresse der von den Beschwerdeführenden erworbenen Parzelle Nr. 1000-1. Infolge dessen lag keine ausschliessliche Wohnnutzung im Sinne von Art. 11b Abs. 1 HStG vor. Daran ändert nichts, dass die Beschwerdeführenden geltend machen, an der Domiziladresse nur die Post der X.__________ GmbH (in Liquidation) entgegengenommen zu haben, impliziert die Domizilverzeigung doch eine Geschäftstätigkeit auf dem betroffenen Grundstück, wozu auch die Liquidation der Gesellschaft gehört. Aufgrund von Art.