3.2 Die Beschwerdeführenden bestreiten nicht, dass sich der Sitz der Firma X.__________ GmbH (in Liquidation) im fraglichen Zeitraum an der D.____strasse 10 in B._______ und somit an der Adresse des von ihnen erworbenen Grundstücks Nr. 1000-1 befand. Sie machen jedoch geltend, die X.__________ GmbH sei seit dem Einzug im November 2020 inaktiv gewesen und habe keine Einnahmen generiert. Anfang 2021 hätten sie die Liquidation der Firma in Auftrag gegeben. Seither befinde sich die X.__________ GmbH in Liquidation. Sie hätten es versäumt, die Firma sachenrechtlich von der Wohnung auszuscheiden, weil für die Firma ausschliesslich der Briefkasten verwendet werde.