3. 3.1 Angefochten sind die Verfügungen des Grundbuchamtes vom 14. November 2022, mit denen das Grundbuchamt die Stundung der Handänderungssteuer aufhob und den Beschwerdeführenden die Bezahlung der gestundeten Steuer samt Zins und Gebühren in Höhe von insgesamt Fr. 12'757.30 je hälftig zur Bezahlung auferlegte. Zur Begründung führte das Grundbuchamt aus, dass das Grundstück während der zweijährigen Wohnsitzdauer nicht ausschliesslich zu Wohnzwecken genutzt worden sei, sondern an