C. Gegen die Verfügungen des Grundbuchamtes vom 14. November 2022 erhoben A._______ und C._________ am 15. November 2022 Beschwerde (nur unterzeichnet von A.___________) bei der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ; Eingang der Beschwerde am 21. November 2022). Sie beantragen sinngemäss, die angefochtenen Verfügungen seien aufzuheben und ihnen sei die nachträgliche Steuerbefreiung zu gewähren. Am 12. Dezember 2022 reichten die Beschwerdeführenden die Unterschrift von C.______________ nach. In seiner Beschwerdevernehmlassung vom 22. Dezember 2022 beantragt das Grundbuchamt, die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen.