1 B. Mit zwei Verfügungen vom 14. November 2022 hob das Grundbuchamt die Stundung auf und wies das Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung ab. Zugleich auferlegte es A._______ und C._________ die gestundete Handänderungssteuer mit Zins und Gebühren im Betrag von Fr. 12'757.30 zur Bezahlung.