A. Mit Kaufvertrag vom 18. Juni 2020 erwarben die Ehegatten A._______ und C._________ die Grundstücke B._______ Gbbl. Nrn. 1000-1 und 1000-1-1 zu je hälftigem Miteigentum. Zugleich stellten sie ein Gesuch um Stundung der Handänderungssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum und nachträgliche Steuerbefreiung. Gestützt auf die eingereichte Selbstdeklaration veranlagte das zuständige Grundbuchamt am 5. November 2020 die Handänderungssteuer auf Fr. 12'457.30 und stundete diese für drei Jahre ab dem Datum der Grundbuchanmeldung.