7 b) Die Kosten des Verfahrens 2022.DIJ.5529 vor der Direktion für Inneres und Justiz in der Höhe von pauschal Fr. 1'000.-- werden B.__________ zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung erfolgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. In den Verfahren 2022.DIJ.5528 und 2022.DIJ.5529 werden keine Parteikosten gesprochen. 8