4.6.2 Es trifft zu, dass im betreffenden Merkblatt bis zum 12. Mai 2020 die sog. Präponderanzmethode vorgesehen war. Nach dieser Methode wurde die Steuerbefreiung für Grundstücke, die auch Geschäftszwecken dienten, gewährt, wenn die private Nutzung überwog. Die Grundbuchämter änderten ihre Praxis jedoch gestützt auf einen Entscheid der damaligen Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern (heute: DIJ) vom 5. August 2019, in dem diese ernsthafte Zweifel daran äusserte, dass die Praxis der Grundbuchämter mit der Voraussetzung der ausschliesslichen Wohnnutzung gemäss Art. 11b HStG zu vereinbaren sei (vgl. JGKE 2017.JGK.6696 vom 5.8.2019 E. 5.2).