4.5.3 Durch den Auflösungsbeschluss änderte sich zwar der Zweck der X.___________ GmbH in Liquidation, nicht jedoch der Umstand, dass sie nach wie vor geschäftlich aktiv war. Bis zum Abschluss der Liquidation musste der Beschwerdeführer als Liquidator für die Gesellschaft diverse Handlungen vor- 5 nehmen (vgl. vorne E. 4.5.1 f.). Die ursprüngliche Geschäftstätigkeit wurde durch die Liquidationstätigkeit abgelöst, welche jedoch ebenfalls einem Geschäfts- und nicht dem Wohnzweck dient.