4.2 Nichts anderes ergibt sich aus den Gesetzesmaterialien: Die Bestimmungen des HStG zur nachträglichen Steuerbefreiung beruhen auf einem direkten Gegenvorschlag der vorberatenden Kommission des Grossen Rates zur Initiative «Schluss mit gesetzlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und Eigentümer», dem die Stimmberechtigten des Kantons Bern am 18. Mai 2014 zustimmten (BAG 14- 055). Dem Vortrag der Kommission (nachfolgend: Vortrag) ist zu entnehmen, dass die Erwerberin bzw. der Erwerber «das ganze Grundstück als Wohneigentum selbst nutzen» muss.