Der Beschwerdeführer und die Beschwerdeführerin bestreiten nicht, dass sich das Rechtsdomizil der X.___________ GmbH in Liquidation während der zweijährigen Wohnsitzdauer an ihrer Wohnadresse befand. Sie machen jedoch geltend, sie hätten das Grundstück trotzdem ausschliesslich zu Wohnzwecken genutzt. Die X.___________ GmbH sei mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15. Juli 2020 aufgelöst und deren Rechtsdomizil erst danach an die Wohnadresse verlegt worden. Die X.___________ GmbH in Liquidation habe zu diesem Zeitpunkt bereits keine Geschäftstätigkeit mehr ausgeübt. Seit dem Auflösungsbeschluss sei der einzige Gesellschaftszweck die Abwicklung der Liquidation gewesen.