17a Abs. 2 HStG). Kommt das Grundbuchamt zum Schluss, dass die Voraussetzungen zur nachträglichen Steuerbefreiung nicht erfüllt sind, weist es das Gesuch ab und hebt die Stundung auf (Art. 17a Abs. 3 HStG). 3. Streitig und zu prüfen ist, ob das Grundbuchamt dem Beschwerdeführer und der Beschwerdeführerin die nachträgliche Steuerbefreiung in der Höhe von insgesamt Fr. 14'400.-- zu Recht verweigert hat.