C. Gegen die Verfügungen vom 22. Juli 2022 haben A._____ und B.__________ je mit separater Eingabe am 17. August 2022 Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) erhoben. Sie beantragen je sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Gewährung der nachträglichen Steuerbefreiung. In verfahrensrechtlicher Hinsicht haben beide die Vereinigung der beiden Beschwerdeverfahren beantragt. Mit Verfügung vom 1. September 2022 hat das instruierende Rechtsamt der DIJ die beiden Beschwerdeverfahren vereinigt. Das Grundbuchamt beantragt mit Beschwerdevernehmlassung vom 28. September 2022, die Beschwerden seien abzuweisen. Am 25. Oktober 2022 haben A._____ und B.______