B. Am 12. Juli 2022 reichten A._____ und B.__________ dem Grundbuchamt das am 6. Juli 2022 unterzeichnete Formular zum Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums sowie die Hauptwohnsitzbestätigung der Einwohnergemeinde C.______ vom 6. Juli 2022 ein. Mit Verfügungen vom 22. Juli 2022 wies das Grundbuchamt das Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung ab und hob die Stundungsverfügung vom 11. November 2020 auf. Gleichzeitig verfügte es die Bezahlung der Handänderungssteuer von insgesamt Fr. 14'400.-- zuzüglich Zins von 3 % seit der Grundbuchanmeldung und stellte A._____ und B.__________ je Fr. 7'200.-- in Rechnung.