2. A.______ hat dem veranlagenden Grundbuchamt die auf den Erwerb des Grundstücks B.______ Gbbl. Nr. 1000 entfallende Handänderungssteuer von Fr. 8’640.– zuzüglich Gebühr und 3 % Zins seit der Grundbuchanmeldung zu bezahlen. Das bestehende Grundpfandrecht wird nach der Bezahlung der Handänderungssteuer gelöscht. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von der Direktion für Inneres und Justiz in der Höhe von pauschal Fr. 2’000.- werden A.______ auferlegt. 4 Eine separate Zahlungseinladung erfolgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.