C. Gegen die Verfügung vom 13. Juni 2022 hat A.______ am 8. Juli 2022 (Postaufgabe am 11. Juli 2022) Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) erhoben. Er beantragt sinngemäss, die Verfügung insofern abzuändern, dass ihm 5/100 der ursprünglich geschuldeten Handänderungssteuer zur Bezahlung auferlegt werden. Als Begründung führt er an, der Anteil der nicht selbstbewohnten Fläche der Liegenschaft mache 5 % aus, weshalb ihm die Handänderungssteuer auf diesen Anteil zu kürzen sei. In seiner Beschwerdevernehmlassung vom 5. Dezember 2022 beantragt das Grundbuchamt die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung der angefochtenen Verfügung.