1 Mit Verfügung vom 13. Juni 2022 wies das Grundbuchamt das Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung ab und hob die Stundungsverfügung vom 19. Februar 2020 auf. Gleichzeitig verfügte das Grundbuchamt die Bezahlung der Handänderungssteuer von Fr. 8’640.– zuzüglich Zins und Gebühr.