A. A.______ erwarb am 10. Oktober 2019 das Grundstück B.______ Gbbl. Nr. 1000 zu Alleineigentum. Zusammen mit der Grundbuchanmeldung stellte er ein Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung für selbstgenutztes Wohneigentum. Mit Verfügung vom 19. Februar 2020 veranlagte das Grundbuchamt (nachfolgend: Grundbuchamt) die Handänderungssteuer in der Höhe von Fr. 8’640.– und stundete die Steuer für die Dauer von drei Jahren ab Datum des Grundstückserwerbs. Gleichzeitig errichtete das Grundbuchamt ein gesetzliches Grundpfandrecht, das im Grundbuch eingetragen wurde. B. Am 2. Juni 2022 reichte A.______ dem Grundbuchamt die Hauptwohnsitzbestätigung der Einwohnergemeinde B.______ ein.