An der im Handelsregister eingetragenen Adresse am D.____rain 10 in 2000 C.____ müssen die Beschwerdeführenden mindestens die Post für die beiden Aktiengesellschaften entgegennehmen. So sind die X.____SA und der Y.___ SA auch am Briefkasten des Grundstücks angeschrieben. Das Entgegennehmen von Post entspricht einer – wenn auch nur geringen – Geschäftstätigkeit auf dem strittigen Grundstück.