In seiner Beschwerdevernehmlassung vom 26. Juli 2022 beantragt das Grundbuchamt die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung der angefochtenen Verfügungen. Die Beschwerdeführenden reichten am 26. August 2022 Bemerkungen zur Beschwerdevernehmlassung des Grundbuchamts ein. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. 2 Die Direktion für Inneres und Justiz zieht in Erwägung: