Mit Verfügungen vom 27. Juni 2022 wies das Grundbuchamt das Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung ab und hob die Stundungsverfügung vom 27. September 2019 auf. Gleichzeitig verfügte das Grundbuchamt die Bezahlung der Handänderungssteuer von Fr. 8'550.– zuzüglich Zins und Gebühren unter solidarischer Haftung. C. Gegen die Verfügungen vom 27. Juni 2022 erheben A.____________ und B.______________ am 29. Juni 2022 (Postaufgabe am 30. Juni 2022) Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ). Sie beantragen sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügungen.