A. A.____________ und B.______________ erwarben mit Kaufvertrag vom 3. Juni 2019 das Grundstück C.____ Gbbl. Nr. 1000 als einfache Gesellschaft zu Gesamteigentum. Zusammen mit der Grundbuchanmeldung stellten sie ein Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung für selbstgenutztes Wohneigentum. Mit Verfügung vom 27. September 2019 veranlagte das Grundbuchamt die Handänderungssteuer in der Höhe von Fr. 8'550.– und stundete die Steuer für die Dauer von drei Jahren ab Datum des Grundstückserwerbs. Gleichzeitig errichtete das Grundbuchamt ein gesetzliches Grundpfandrecht, das im Grundbuch eingetragen wurde.