Zusammen mit seiner Beschwerde reicht er ein Abnahmeprotokoll vom 4. Mai 2020 ein, welches nachweisen soll, dass sich sein Hauptwohnsitz bereits seit dem 20. Mai 2020 und somit vor dem 28. Mai 2020 in der Liegenschaft Nrn. 1000-1 und 1000-2 befindet.