C. Gegen die Verfügung des Grundbuchamts vom 2. Juni 2022 erhob zuerst D.______, der Begleitbeistand von A.______, gestützt auf eine Generalvollmacht mit Datum vom 22. Juni 2022, Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ). Mit Verfügung vom 30. Juni 2022 wurde A.______ eröffnet, dass der Begleitbeistand nicht zur Beschwerde legitimiert sei und A.______ mit einer Nachfrist bis am 8. Juli 2022 in eigenem Namen Beschwerde zu führen habe. A.______ (nachfolgend: Beschwerdeführer) erhebt mit Eingabe vom 4. Juli 2022 Beschwerde gegen die Verfügung des Grundbuchamts vom 2. Juni 2022. Er beantragt, dass die Steuerbefreiung für die Handänderungssteuer vollumfänglich zu gewähren sei.