B. Am 19. Mai 2022 reichte A.______ den Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums im Hinblick auf die beantragte nachträgliche Befreiung von der gestundeten Handänderungssteuer (Formular 2b) sowie eine Hauptwohnsitzbestätigung der Einwohnergemeinde B.______ (nachfolgend: Gemeinde) beim Grundbuchamt ein. Der Hauptwohnsitzbestätigung ist zu entnehmen, dass A.______ am 1. Juni 2020 Wohnsitz in der Liegenschaft Nrn. 1000-1 und 1000-2 begründet hat.