1 A. A.______ erwarb am 28. Mai 2018 das Grundstück B.______ Gbbl. Nr. 1000-1 (Stockwerkeinheit) sowie das Grundstück B.______ Gbbl. Nr. 1000-2 (Miteigentumsanteil an Keller) zu Alleineigentum. Zugleich ersuchte er beim Grundbuchamt C.______ (nachfolgend: Grundbuchamt), um nachträgliche Steuerbefreiung und Stundung für selbstgenutztes Wohneigentum. Mit Verfügung vom 13. Juni 2018 stundete das Grundbuchamt die Handänderungssteuer von Fr. 11’160.– für die Dauer von vier Jahren.