3.2 In ihrer Beschwerde bringen die Beschwerdeführenden vor, das erworbene Grundstück werde nur von ihnen selber genutzt. Sie hätten dem Grundbuchamt bereits am 15. November 2019 eine schriftliche Bestätigung geschickt. Die Briefe an die Firma D.__________ würden an ein Treuhandbüro in E._____ weitergeleitet. Der Firma würden keine Kosten verrechnet und es würden keine Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Entsprechende Kontoauszüge könnten nachgereicht werden. Sie seien nicht darüber informiert gewesen, dass das erworbene Grundstück nicht als Domiziladresse genutzt werden dürfe, damit die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung erfüllt seien.