C. Gegen die Verfügungen des Grundbuchamtes vom 13. Juni 2022 erhoben A____ und A.________________ am 17. Juni 2022 Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ). Sie beantragen sinngemäss, die angefochtenen Verfügungen seien aufzuheben und ihnen sei die nachträgliche Steuerbefreiung zu gewähren. In seiner Beschwerdevernehmlassung vom 13. Juli 2022 beantragt das Grundbuchamt, die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen und die angefochtenen Verfügungen seien zu bestätigen. Die Beschwerdeführenden haben von der Gelegenheit, dazu eine schriftliche Stellungnahme einzureichen, keinen Gebrauch gemacht.