1 B. Mit zwei Verfügungen vom 13. Juni 2022 hob das Grundbuchamt die Stundung auf und wies das Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung ab. Zugleich auferlegte es A____ und A.________________ die gestundete Handänderungssteuer mit Zins und Gebühren im Gesamtbetrag von Fr. 11'392.60 zur Bezahlung.