Gestützt auf die eingereichte Selbstdeklaration veranlagte das Grundbuchamt B.______________________ (nachfolgend: Grundbuchamt) mit Verfügung vom 3. April 2020 die Handänderungssteuer auf Fr. 10'530.– und stundete diese gleichzeitig für die Dauer von vier Jahren ab dem Datum der Grundbuchanmeldung.