In seiner Vernehmlassung vom 28. Juli 2021 beantragt das Grundbuchamt die Abweisung der Beschwerde, soweit überhaupt infolge allfälliger notwendiger Streitgenossenschaft auf die Beschwerde eingetreten werden könne. A.______ und B.__________ reichen anschliessend innerhalb der angesetzten Nachfrist die verbesserte Beschwerdeeingabe mit beiden Unterschriften ein. Mit Eingabe vom 22. September 2022 stellen A.______ und B.__________ dem Rechtsamt unaufgefordert die Hauptwohnsitzbestätigungen zu, welche bescheinigen, dass sie seit dem 2. September 2022 ihren Hauptwohnsitz an der D._____-Strasse 10 in C._____ haben.