Mit Verfügung vom 12. April 2019 veranlagte das Grundbuchamt die Handänderungssteuer mit Fr. 18'000.- und stundete davon Fr. 14'400.- für die Dauer von drei Jahren ab Grundstückserwerb. Zur Sicherung der gestundeten Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht im Grundbuch eingetragen.