A. Mit Kaufvertrag vom 2. April 2019 erwarben A.______ und B.__________ das Grundstück Gbbl. Nr. 1000 zu Gesamteigentum. In ihrer Selbstdeklaration vom 12. April 2019 gaben sie den Kaufpreis von Fr. 1'000'000.- als Bemessungsgrundlage für die Handänderungssteuer an. Gleichzeitig stellten sie ein Gesuch um eine nachträgliche Steuerbefreiung für selbstgenutztes Wohneigentum für die Handänderungssteuer.