Die entsprechenden Beweismittel würden mit der vorliegenden Beschwerde eingereicht. Es verletze Treu und Glauben, wenn wegen der kurzen Fristüberschreitung die gestundete Handänderungssteuer samt Zins und Gebühren in der Höhe von Fr. 16'039.20 verlangt werde. Sie hätte sich, weil sie einen Neubau bezogen habe, auch auf eine vierjährige Stundungsfrist berufen können, womit der Nachweis rechtzeitig eingereicht gewesen wäre. Es widerspreche dem Willen des Gesetzgebers, wenn die nachträgliche Steuerbefreiung nur wegen Fristen verunmöglicht werde.