1 C. Gegen die Verfügung des Grundbuchamtes vom 13. Dezember 2021 erhob A.______________ am 11. Januar 2022 Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ). Sie beantragt, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und ihr sei die nachträgliche Steuerbefreiung zu gewähren. Mit der Beschwerde reichte die Beschwerdeführerin das unterzeichnete GB-Formular 2b sowie eine Hauptwohnsitzbestätigung ein. In seiner Beschwerdevernehmlassung vom 16. Februar 2022 beantragt das Grundbuchamt, die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen.