Direktion für Inneres und Justiz Münstergasse 2 3000 Bern 8 +41 31 633 76 78 (Telefon) +41 31 634 51 54 (Fax) Info.ra.dij@be.ch www.be.ch/ra-dij Unsere Referenz: 2022.DIJ.374 Beschwerdeentscheid vom 24. März 2023 Handänderungssteuer: Selbstgenutztes Wohneigentum Der Nachweis, dass die Voraussetzungen zur nachträglichen Steuerbefreiung erfüllt sind, ist vor Ablauf der Stundungsfrist einzureichen. Gesuchstellende Personen sind dazu auch ohne Aufforderung der Behörden verpflichtet (E. 4). Impôt sur les mutations: logement destiné à l’usage personnel