2. A.___________ und B.___________ haben dem veranlagenden Grundbuchamt die auf den Erwerb des Grundstücks Gbbl. Nr. 100 entfallende Handänderungssteuer in Höhe von Fr. 12'240.– zuzüglich 3% Zins seit Grundstückserwerb zu bezahlen. Das bestehende Grundpfandrecht wird nach Bezahlung der Handänderungssteuer gelöscht. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens vor der Direktion für Inneres und Justiz in der Höhe von pauschal Fr. 2'000.– werden A.___________ und B.___________ je zur Hälfte unter solidarischer Haftung zur Bezahlung auferlegt, ausmachend je Fr. 1'000.–. Eine separate Zahlungseinladung erfolgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.