Dies sei aus der Überlegung geschehen, nicht innerhalb kurzer Zeit erneut eine Sitzänderung beim Handelsregister melden und weiter Mutationsgebühren bezahlen zu müssen. Die Domiziladresse der GmbH sei nur aus Ersparnisgründen an die Privatadresse der Beschwerdeführenden verlegt worden. Das gesamte Geschäftsinventar der GmbH befinde sich zurzeit an der F.______-Strasse 20 in C.________. An der Privatadresse habe zu keiner Zeit eine geschäftliche Tätigkeit stattgefunden und das Wohneigentum sei auch in keiner Form durch die GmbH genutzt worden. Das Grundstück Gbbl. Nr. 100 diene einzig dem Wohnzweck.