4. 4.1 Die Beschwerdeführenden machen geltend, es sei ein Wechsel der Geschäftsräumlichkeiten der GmbH in Planung gewesen. Als Übergangslösung sei die GmbH vorerst in Gewerberäumen an der F.______-Strasse 20 in C.________ untergekommen. Die Suche nach definitiven Geschäftsräumen habe sich aber schwieriger dargestellt als erwartet. Deshalb hätten sich die Beschwerdeführenden dazu entschieden, die Domiziladresse der GmbH vorerst und pro Forma an der Privatadresse E.__-Strasse 10 in C.________ eintragen zu lassen. Dies sei aus der Überlegung geschehen, nicht innerhalb kurzer Zeit erneut eine Sitzänderung beim Handelsregister melden und weiter Mutationsgebühren bezahlen zu müssen.