C. Gegen die Verfügungen des Grundbuchamts vom 27. April 2022 erheben A.___________ und B.___________, beide vertreten durch Rechtsanwältin D._____________, am 24. Mai 2022 Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ). Sie beantragen darin die Aufhebung der angefochtenen Verfügungen und die Gewährung der nachträglichen Befreiung von der Handänderungssteuer. In seiner Vernehmlassung vom 15. Juni 2022 beantragt das Grundbuchamt die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung der Verfügungen vom 27. April 2022. Die Direktion für Inneres und Justiz zieht in Erwägung: