B. Mit Gesuch datiert vom 4. bzw. 6. April 2022 reichten A.___________ und B.___________ dem Grundbuchamt das Formular zum Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums sowie je eine Hauptwohnsitzbestätigung der Einwohnergemeinde C.________ vom 8. bzw. 11. April 2022 ein. Mit Verfügungen vom 27. April 2022 hob das Grundbuchamt die Stundungsverfügung vom 17. Oktober 2019 auf. Gleichzeitig auferlegte das Grundbuchamt A.___________ und B.___________ die gestundete Handänderungssteuer von insgesamt Fr. 12'240.– samt Zins und Gebühr anteilig unter solidarischer Haftung zur Bezahlung.