A. Mit Kaufvertrag vom 12. März 2019 erwarben A.___________ und B.___________ das Grundstück Gbbl. Nr. 100 als Miteigentümer je zu ½. Mit Gesuch vom 12. März 2019 ersuchten sie beim zuständigen Grundbuchamt um nachträgliche Steuerbefreiung sowie Stundung der Handänderungssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum im Betrag von Fr. 12'240.–. Mit Verfügung vom 17. Oktober 2019 stundete das Grundbuchamt die Handänderungssteuer in der beantragten Höhe für die Dauer von drei Jahren ab Datum des Grundstückerwerbs. Für die gestundete Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch eingetragen.