1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. A.____ und B.______________ haben die auf dem Erwerb des Grundstücks Gbbl. Nr. 100 entfallende Handänderungssteuer in der Höhe von CHF 11’880.– zuzüglich 3 % Zins seit der Grundbuchanmeldung zu bezahlen. Das bestehende Grundpfandrecht wird nach Bezahlung der Handänderungssteuer gelöscht. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens vor der Direktion für Inneres und Justiz in der Höhe von pauschal Fr. 2’000.– werden A.____ und B.______________ zur Bezahlung auferlegt. Separate Zahlungseinladungen erfolgen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Parteikosten werden keine gesprochen