3.6 In Bezug auf die als Beweismittel eingereichte Bestätigung der Einwohnergemeinde vom 7. April 2022 ist folgendes auszuführen: Beweis kann entweder direkt oder indirekt durch Indizien erbracht werden. Beim indirekten Beweis sind die Sachumstände zu beweisen, die aufgrund von Erfahrungssätzen den Schluss auf andere, rechtserhebliche Tatsachen zulassen (BGE 118 II 365; BVR 2012 S. 58 E. 4.1). Wenn es um innere Vorgänge geht, die der Verwaltung nicht bekannt und schwierig zu beweisen sind, kann sich die Behörde veranlasst sehen, von bekannten Tatsachen (Vermutungsbasis) auf Unbekannte (Vermutungsfolge) zu schliessen.