3/7 3. 3.1 Angefochten ist die Verfügung des Grundbuchamtes vom 10. Februar 2022. Darin hebt das Grundbuchamt die Stundung auf und verfügt, dass die Handänderungssteuer im Betrag von CHF 11’880.– zuzüglich Zins und Gebühr zu bezahlen sei. Zur Begründung führt das Grundbuchamt aus, dass ihm vor Ablauf der Stundungsfrist nachzuweisen sei, dass die Voraussetzungen zur Steuerbefreiung erfüllt sind bzw. bis zum Ablauf der Stundungsfrist erfüllt sein werden.